wissen fürs volk
Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.
Angenommen ein Kunde entlädt auf dem Parkplatz den Einkaufswagen und lädt die Waren in sein Auto ein. Wenn nun der Einkaufswagen dabei wegrollt und dabei ein anderes Auto beschädigt, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Entfernt sich der Kunde ohne auf den Geschädigten zu warten, dann gilt das als Unfallflucht.
Beschädigt ein Kunde mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto, während er diesen zu seinem Auto schiebt, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Dies ist kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung, weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos entsteht. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto des Kunden geöffnet ist, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel.
Allerdings kann es in anderen Ländern als in Deutschland durchaus andere Urteile und Gepflogenheiten der Versicherungen geben, da diese immer auf nationalem Recht beruhen.
alpinweiss - 9. Jul, 09:50
tobiaskassuehlke - 9. Jul, 19:25
vielen dank....jetzt gehts mir besser....
tobiaskassuehlke - 21. Jul, 21:09
na du....alles gut?
alpinweiss - 22. Jul, 15:00
Es ist alles in Ordnung, danke der Nachfrage. Nur Zeit war ein wenig knapp, siehe oben. Und jeden zweiten Tag "Heute Tanztraining und früh ins Bett" zu schreiben...Wiederholungen sind ja so ermüdend.
Aber über mein erstes Mal beim Pferdewetten sollte ich wohl noch berichten.
Aber über mein erstes Mal beim Pferdewetten sollte ich wohl noch berichten.
tobiaskassuehlke - 22. Jul, 15:15
soviel verloren? :)
alpinweiss - 22. Jul, 15:26
Im Gegenteil - gewonnen. Verloren haben nur die Jungs, die richtig Ahnung haben vom Pferderennen.
tobiaskassuehlke - 22. Jul, 15:37
ja, wie geil ;))